Worum geht es?
Eine Arbeitgeberin warf einer bei ihr beschäftigten Küchenhilfe in zwei Schreiben vor, ohne Erlaubnis des Vorgesetzten Essen zur Mitnahme gerichtet zu haben und gegenüber der Schwiegermutter des Vorgesetzten wahrheitswidrig behauptet zu haben, dieser habe sie schlagen wollen und angeschrien. Die Arbeitnehmerin zog daraufhin vor Gericht und klagte auf Entfernung der beiden Abmahnungen aus der Personalakte.
Sie trug vor, sie habe mit Erlaubnis des Küchenleiters zwei Putenschnitzel und eine Portion Käsespätzle mit nach Hause genommen. Ihr Vorgesetzter habe sie bei einer Auseinandersetzung in der Küche angeschrien und schlagen wollen. Die Arbeitgeberin sei daher verpflichtet, den Vorgesetzten abzumahnen.
Das sagt das Gericht
Das Gericht wies den Antrag ab. Zwar könne bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten eines Vorgesetzten der davon betroffene Beschäftigte einen Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber haben, dass dieser Maßnahmen gegenüber dem sich fehlverhaltenden Vorgesetzten ergreift. Allerdings müsse das abzumahnende Fehlverhalten des Vorgesetzten im Klageantrag des Arbeitnehmers bestimmt bezeichnet werden. Im Streitfall sei der Antrag jedoch zu unbestimmt, da kein konkretes Datum für das angebliche Fehlverhalten genannt worden sei. Eine Abmahnung ohne Angabe eines spezifischen Zeitpunktes des Fehlverhaltens wäre rechtlich nicht haltbar. Daher könne die Klägerin nicht verlangen, dass ihr Arbeitgeber eine solche unwirksame Abmahnung ausspricht.
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.05.2024, Az.: 9 Sa 9/24
Das bedeutet für Sie
Die Entscheidung der Stuttgarter Arbeitsrichter zeigt die Schwierigkeiten auf, denen sich Arbeitnehmer gegenübersehen, die sich gegen ein unangemessenes Verhalten ihrer Vorgesetzten zur Wehr setzen wollen. Weisen Sie Kolleginnen und Kollegen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, darauf hin, dass sie bei Anschuldigungen gegen den Vorgesetzten äußerst sorgfältig vorgehen sollten. Es genügt nicht, allgemeine Vorwürfe zu erheben. Es müssen vielmehr konkrete Vorfälle mit präzisen Zeit- und Datumsangaben dokumentiert werden.