Urteil
/ 29. Oktober 2024

Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit ist Kündigungsgrund

Wer seinem Arbeitgeber vormacht, krank zu sein und ihn so über das Bestehen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit täuscht, muss bei Auffliegen des Schwindels damit rechnen, seinen Job zu verlieren. Laut dem LAG Niedersachsen rechtfertigt eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Worum geht es?

Eine Arbeitnehmerin war seit 2007 als Grundschulsekretärin bei einer niedersächsischen Schule beschäftigt. Im Juni 2023 beantragte…

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