Persönlich betroffene Betriebsratsmitglieder dürfen nicht abstimmen
Betriebsratsmitglieder, die gemeinsam mit anderen Beschäftigten eine Beschwerde unterzeichnen, sind bei der Beschlussfassung des Betriebsrats über die Berechtigung der Beschwerde ausgeschlossen. Dasselbe gilt laut Beschluss des LAG Nürnberg auch für die Abstimmung über die Einberufung einer Einigungsstelle.
Worum geht es?
Der Betriebsrat eines Unternehmens übergab der Arbeitgeberin ein Schreiben, in dem er auf eine von 85 Beschäftigten –…