Desk Sharing kann Mitbestimmung unterliegen
Kommt es im Zuge der Einführung von Desk Sharing zu einer Doppelwidmung derselben Betriebsfläche sowohl zu Arbeits- als auch Pausenzwecken, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Das geht aus einer Entscheidung des LAG Baden-Württemberg hervor.
Worum geht es?
Betriebsrat und Arbeitgeber streiten über die Einsetzung einer Einigungsstelle hinsichtlich der Einführung und Umsetzung eines…