Arbeitgeber muss komplette Kosten für Lärmschutzseminar tragen
Wird im Rahmen eines fünftägigen Betriebsratsseminars zum Thema „Lärm“ an einem Tag nicht betriebsbezogen erforderliches Wissen über „Lärm“ vermittelt, so muss der Arbeitgeber dennoch die vollständigen Seminarkosten übernehmen. Das geht aus einer Entscheidung des LAG Thüringen hervor.
Worum geht es?
In einem Unternehmen, das mit der Herstellung und Veredelung von Bandstahl befasst ist, beschloss der Betriebsrat am 26.02.2020,…