Urteil
/ 11. Oktober 2024

Antrag abgelehnt: Wechselschichtmodell steht Teilzeitwunsch entgegen

Wer beruflich kürzer treten will, kann vom Arbeitgeber verlangen, seine Arbeitszeit zu reduzieren. Gibt es keinen triftigen betrieblichen Grund, der gegen das Teilzeitverlangen spricht, muss der Arbeitgeber zustimmen. Laut einem Urteil des ArbG Köln kann ein notwendiges Wechselschichtmodell einen Teilzeitwunsch zunichtemachen.

Worum geht es?

Ein Arbeitnehmer ist in einem Unternehmen der chemischen Industrie als Chemikant beschäftigt. Er ist als einer von insgesamt zehn…

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