Betriebsratswahl mangels übersetzter Wahlunterlagen unwirksam
Als engagiertes Betriebsratsmitglied kennen Sie die komplizierten Modalitäten einer Betriebsratswahl. Für ausländische Beschäftigte, die nicht gut Deutsch sprechen, ist die Wahrnehmung ihres Wahlrechts deshalb besonders schwierig. Wann der Wahlvorstand die Wahlunterlagen übersetzen lassen muss, zeigt folgender Fall.
Worum geht es?
In einem Stahlwerk mit rund 13.300 wahlberechtigten Beschäftigten, von denen mindestens 15 Prozent nicht die deutsche Staatsangehörigkeit…