Urteil
/ 30. Juli 2024

Antisemitische Äußerungen rechtfertigen Rauswurf

Das LAG Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung eines Redakteurs als wirksam erachtet, der sich in den sozialen Netzwerken antisemitisch geäußert hatte. Sein Berufen auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit war erfolglos geblieben, weil er als Angestellter eines Tendenzbetriebes verpflichtet ist, die Tendenz seines Arbeitgebers zu wahren.

Worum geht es?

Ein Redakteur hatte 2005 seine Tätigkeit für die Deutsche Welle begonnen. Zwischen 2014 und 2019 veröffentlichte er auf…

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