Amtspflichtverletzung rechtfertigt keine Abmahnung
Verstößt ein Betriebsratsmitglied gegen eine betriebsverfassungsrechtliche Pflicht, kann der Arbeitgeber auf diese Pflichtverletzung nicht mit einer Abmahnung reagieren. Tut er es dennoch, kann das Betriebsratsmitglied laut einem Beschluss des BAG die Entfernung der unzulässigen Abmahnung aus der Personalakte verlangen.
Worum geht es?
Ein konzernangehöriger Abfallentsorgungsbetrieb hatte mit dem lokalen Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über den Einsatz…