Urteil
/ 11. Juli 2024

„Personaleinsparung“ rechtfertigt keine betriebsbedingte Kündigung

Dass ein Arbeitgeber Kündigungen ausspricht, um Personalkosten zu sparen, kommt häufiger vor. Die von der Rechtsprechung für diesen Fall entwickelten Anforderungen sind jedoch hoch. Laut dem ArbG Erfurt muss der Arbeitgeber seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und zeitlichen Nachhaltigkeit verdeutlichen.

Worum geht es?

Ein Arbeitnehmer ist seit Juni 2021 bei einer Hotelgruppe als Hausmeister beschäftigt. Am 11.10.2023 erhielt er ein Kündigungsschreiben,…

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