Nicht erforderlich: Worthülsen des Betriebsrats sind zu wenig
Vor den Gerichten wird häufig darüber gestritten, ob der Arbeitgeber die Kosten einer Betriebsratsschulung übernehmen muss. Das ist der Fall, wenn das im Rahmen der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit „erforderlich“ ist. Bestreitet der Arbeitgeber die Erforderlichkeit, muss der Betriebsrat stichhaltige Argumente liefern.
Worum geht es?
Der neunköpfige Betriebsrat eines Personennahverkehrsunternehmens mit rund 250 Beschäftigten beschloss einen Schulungsplan…