Dienstwagen vorenthalten: Arbeitgeber haftet auf Schadenersatz
Stellt ein Arbeitgeber einem Beschäftigten trotz Vorliegens einer entsprechenden Vertragsklausel keinen Firmenwagen zur Verfügung, den dieser auch privat nutzen darf, besteht laut einem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz ein Anspruch auf Schadenersatz in Form einer Nutzungsausfallentschädigung.
Worum geht es?
Der Arbeitsvertrag eines angestellten stellvertretenden Betriebsleiters enthielt u. a. folgenden Passus: „Der Arbeitgeber…