Betriebsrat hat kein Recht auf Vorlage nicht vorhandener Unterlagen
Vor einer Einstellung kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber nicht die Vorlage von Unterlagen verlangen, die diesem nicht vorliegen. Insbesondere muss er diese nicht extra anfertigen. Das hat das ArbG München in einem Fall entschieden, in dem der Betriebsrat vom Arbeitgeber Scientology-Schutzerklärungen gefordert hatte.
Worum geht es?
Der Arbeitgeber betreibt ein öffentliches Zentrum für zeitgenössische Kunst mit wechselnden Ausstellungen. Zum 01.08.2016…