Urteil
/ 11. Juli 2024

Beschäftigte dürfen keinen Urlaubsverzicht vereinbaren

„Von den Bestimmungen dieses Gesetzes kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.“ So steht es im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Vor diesem Hintergrund leuchtet ein, warum das LAG Köln eine Vereinbarung in einem Prozessvergleich als unwirksam erachtet hat, wonach ein Arbeitnehmer auf Urlaub verzichtet.

Worum geht es?

Ein angestellter Betriebsleiter hatte laut Arbeitsvertrag Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr.  Anfang 2023 kam es zu…

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