Urteil
/ 11. Juli 2024

Abweg aufgrund Unterzuckerung: Kein Versicherungsschutz bei Unfall

Ein Unfall, der sich auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeitsstätte oder auf dem Rückweg ereignet, ist als Wegeunfall vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. Auf Abwegen besteht zumeist ein Unfallschutz. Wer aufgrund Orientierungslosigkeit infolge Unterzuckerung auf einen Abweg gerät und verunfallt, ist nicht versichert.

Worum geht es?

Auf dem Rückweg von der Arbeit geriet ein Arbeitnehmer mit seinem Pkw auf  die Gegenfahrbahn und stieß frontal mit einem…

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