Jedes Betriebsratsmitglied hat Zugriff auf E-Mails
Verfügt ein Betriebsratsgremium über einen E-Mail-Account mit einer gemeinsamen E-Mail-Adresse, so haben die einzelnen Betriebsratsmitglieder laut dem Hessischen LAG ein Zugriffsrecht auf die E-Mails in Form eines elektronischen Leserechts.
Worum geht es?
Bei einem Luftverkehrsunternehmen besteht ein 33-köpfiger Betriebsrat, für den eine E-Mail-Adresse eingerichtet ist. Auf dieses sogenannte Funktionspostfach hat nur das Sekretariat des Betriebsrats Zugriff, das die E-Mails an bestimmte Betriebsratsmitglieder, Ausschüsse und Arbeitsgruppen weiterleitet. Einige Betriebsratsmitglieder waren damit nicht einverstanden und zogen vor Gericht. Sie argumentierten, dass ihnen eine jederzeitige Einsicht in die Datenbestände des Betriebsrats unmöglich gemacht werde und beantragten deshalb, den Betriebsrat zu verpflichten, ihnen ein vollumfängliches, unbeschränktes Leserecht bezüglich der E-Mails und den angehängten Dateien einzurichten, die das Gremium auf seinem Funktionspostfach hinterlege.
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