„Ja“ des Betriebsrats zur Kündigung umfasst Zustimmung zur Abberufung
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. So will es das Gesetz. Sofern der Betriebsrat der Kündigung einer Sifa ausdrücklich zugestimmt hat, ist die Kündigung auch wirksam, wenn er zur Abberufung der Sifa nicht explizit „Ja“ gesagt hat.
Worum geht es?
Ein Sicherheitsingenieur, der als Fachkraft für Arbeitssicherheit für ein Unternehmen tätig war, hatte eine Kündigung erhalten. Da er die Kündigung für unwirksam hielt, erhob er Kündigungsschutzklage. Er argumentierte, dass der Betriebsrat seiner Abberufung als Sicherheitsfachkraft nicht ausdrücklich zugestimmt habe. Der Kündigung des Sicherheitsingenieurs hatte das Gremium seine Zustimmung erteilt, genauso wie der Absicht des Arbeitgebers, künftig einen externen Dienstleister mit den Sicherheitsaufgaben zu beauftragen.
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