Urteil
/ 27. März 2024

Gericht verneint Maßregelung: Kündigung im Kleinbetrieb rechtens

Laut dem LAG Köln kann sich der Inhaber eines Kleinbetriebes bei Ausspruch einer Kündigung auf Unstimmigkeiten und Probleme im zwischenmenschlichen Umgang berufen. Rügt die gekündigte Arbeitnehmerin, dass die Kündigung gegen das Maßregelungsverbot verstoße, muss sie das Vorliegen der Voraussetzungen des § 612a BGB nachweisen.

Worum geht es?

Eine Arbeitnehmerin ist seit 2009 in einer Zahnarztpraxis als zahnmedizinische Fachangestellte beschäftigt. In der Praxis sind weniger als zehn Beschäftigte angestellt. Die Arbeitnehmerin hatte Streit mit einer Kollegin. In der Zeit vom 16.05.2022 bis zum 27.05.2022 war sie krankgeschrieben. Hierzu reichte sie ein ärztliches Attest ein. Der letzte Tag der attestierten Arbeitsunfähigkeit fiel auf einen Freitag. Am Montag, den 30.05.2022 meldete sich die Arbeitnehmerin erneut krank und übermittelte per WhatsApp ein Foto einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Nach einem Telefonat mit der Arbeitnehmerin vom selben Tag kündigte der Arbeitgeber das bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum 30.06.2022. Die Arbeitnehmerin erhob Kündigungsschutzklage. Sie meinte, die Kündigung sei erfolgt, weil sie krankheitsbedingt nicht am Arbeitsplatz erschienen sei. Damit verstoße die Kündigung gegen das in § 612a BGB geregelte Maßregelungsverbot und sei unwirksam. Der Arbeitgeber entgegnete, dass die Krankheit der Arbeitnehmerin nicht ursächlich für die Kündigung gewesen sei. Der Grund für die Kündigung sei vielmehr, dass es bereits seit 2020 Konflikte im Team der Praxis gegeben habe. Die übrigen Beschäftigten hätten der Arbeitnehmerin hierbei u. a. eine mangelnde Einhaltung der Hygieneregeln vorgeworfen, weil sie den Behandlungsplatz nie ausreichend gereinigt habe.

+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.