Urteil
/ 13. März 2024

Selbstjustiz kann Job kosten

In Berufen mit Publikumsverkehr kann es mitunter vorkommen, dass die Nerven blank liegen. Auch wenn es schwer fällt, sollten Beschäftigte in solchen Situationen möglichst gelassen bleiben und sich nicht zu unüberlegten Handlungen hinreißen lassen. Denn eine Überreaktion kann laut dem ArbG Göttingen im Verlust des Arbeitsplatzes münden.

Worum geht es?

Einem seit über 25 Jahren als Busfahrer beschäftigten Arbeitnehmer wurde fristlos gekündigt. Der Vorwurf lautete, er habe einen Fahrgast gewaltsam aus dem Bus geworfen und geschlagen, nachdem dieser sich geweigert hatte, den Bus zu verlassen und einen Fahrausweis zu zeigen. Der Busfahrer klagte gegen seinen Rauswurf. Er behauptete, dass der alkoholisierte Fahrgast eine junge Frau belästigt und sich ihr gegenüber aggressiv verhalten habe. Erst nach wiederholter Aufforderung habe der Fahrgast den Bus ver­lassen und sich ihm dann drohend genähert. Der Bus verfügt über sechs Überwachungskameras. Auf den Videoaufzeichnungen ist zu erkennen, dass die Vorwürfe des Arbeitgebers im Wesentlichen zutreffen.

+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.