Selbstjustiz kann Job kosten
In Berufen mit Publikumsverkehr kann es mitunter vorkommen, dass die Nerven blank liegen. Auch wenn es schwer fällt, sollten Beschäftigte in solchen Situationen möglichst gelassen bleiben und sich nicht zu unüberlegten Handlungen hinreißen lassen. Denn eine Überreaktion kann laut dem ArbG Göttingen im Verlust des Arbeitsplatzes münden.
Worum geht es?
Einem seit über 25 Jahren als Busfahrer beschäftigten Arbeitnehmer wurde fristlos gekündigt. Der Vorwurf lautete, er habe einen Fahrgast gewaltsam aus dem Bus geworfen und geschlagen, nachdem dieser sich geweigert hatte, den Bus zu verlassen und einen Fahrausweis zu zeigen. Der Busfahrer klagte gegen seinen Rauswurf. Er behauptete, dass der alkoholisierte Fahrgast eine junge Frau belästigt und sich ihr gegenüber aggressiv verhalten habe. Erst nach wiederholter Aufforderung habe der Fahrgast den Bus verlassen und sich ihm dann drohend genähert. Der Bus verfügt über sechs Überwachungskameras. Auf den Videoaufzeichnungen ist zu erkennen, dass die Vorwürfe des Arbeitgebers im Wesentlichen zutreffen.
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