Urteil
/ 13. März 2024

Betriebsratswahl unwirksam: Betriebsrat kündigt Rücktritt an

Eine Gewerkschaft und ein neu gewähltes Betriebsratsgremium stritten vor Gericht über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl. Als die Richter in der Verhandlung durchblicken ließen, dass sie die Wahl für ungültig halten, kündigte der Betriebsrat seinen Rücktritt an, um den Weg für Neuwahlen freizumachen.

Worum geht es?

In einem Unternehmen mit rund 1.450 Beschäftigten fanden Betriebsratswahlen statt. 40 bis 50 Beschäftigte sind in der Zentrale tätig. Der Großteil der anderen Beschäftigten arbeitet im Schichtdienst an verschiedenen Einsatzorten im Stadtgebiet. Der Wahlvorstand ordnete für alle Beschäftigten des Betriebes die schriftliche Stimmabgabe an. Eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft meinte, die Betriebsratswahl sei unwirksam, weil der Wahlvorstand keine generelle Briefwahl habe anordnen dürfen und focht die Wahl. Der Betriebsrat hielt die Wahl für gültig. Er rechtfertigte die generelle Anordnung der Briefwahl u. a. mit den unterschiedlichen Einsatz­orten und Schichtarbeitszeiten der Beschäftigten.

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