Sturz auf Heimweg von Reha- Nachsorge ist kein Arbeitsunfall
Verunfallt ein Arbeitnehmer und verweigert die zuständige Berufsgenossenschaft in der Folge die Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall, so geht es in einem etwaigen Rechtsstreit stets um die Frage, wie weit der gesetzliche Unfallschutz reicht. Eine Nachsorgebehandlung ist laut dem LSG Berlin-Brandenburg nicht versichert.
Worum geht es?
Eine Arbeitnehmerin hatte einen mehrwöchigen Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik bewilligt bekommen, um ihre Berufsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Aufgrund eines infolge einer Faszientherapie entstandenen Hämatoms musste sie die Reha kurz vor Schluss abbrechen und nahm stattdessen ambulante Leistungen in Anspruch. Auf dem Nachhauseweg von einer solchen Behandlungseinheit stürzte sie mit dem Fahrrad und zog sich Prellungen zu. Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Sturz als Arbeitsunfall anzuerkennen. Unfälle, die Versicherte nach dem Abschluss einer medizinischen Rehabilitation erlitten, seien nicht Gegenstand der gesetzlichen Unfallversicherung. Dagegen klagte die Arbeitnehmerin.
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