News
/ 13. Februar 2024

Betriebsrat kann Handyverbot nicht verhindern

Will der Arbeitgeber die private Handynutzung während der Arbeitszeit verbieten, so benötigt er hierfür nicht die Zustimmung des Betriebsrats, wenn das Handyverbot einer besseren Arbeitsleistung dient, entschied das Bundesarbeitsgericht.

Worum geht es?

Bei einem Automobilzulieferer kommt es an manchen Arbeitsplätzen produktionsbedingt regel­mäßig zu Arbeitsunterbrechungen. Es gibt Beschäftigte, die diese Unterbrechungen nutzen, um mit dem Handy private Angelegenheiten zu erledigen. Der Arbeitgeberin war das ein Dorn im Auge. Sie untersagte deshalb allen Beschäftigten jegliche private Handynutzung während der Arbeitszeit. Sie erklärte, dass bei Verstößen gegen das Verbot arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung drohten. Der Betriebsrat war damit nicht einverstanden und zog gegen das Handynutzungsverbot vor Gericht. Er sah sich durch das einseitig von der Arbeitgeberin ausgesprochene Handynutzungsverbot in seinem Mitbestimmungsrecht aus 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG verletzt. Das Handynutzungsverbot ziele auf die betriebliche Ordnung. Solche Maßnahmen seien mitbestimmungspflichtig.

+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.