Verstoß gegen Wettbewerbsverbot: Nebentätigkeit kann Job kosten
Worum geht es?
Eine Arbeitnehmerin war bei einem Nachrichtensender beschäftigt. Sie berichtete im TV und Online über die Börse. Laut dem Arbeitsvertrag bestand die Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung, die jedoch vor Aufnahme der Tätigkeit vom Arbeitgeber genehmigt werden musste. Ende September 2022 schrieb die Arbeitnehmerin eine Online-Börsenkolumne für eine Tageszeitung. Der Arbeitgeber hatte keine Kenntnis darüber und erteilte ihr eine Abmahnung. Als die Arbeitnehmerin im Januar 2023 eine weitere Kolumne für die Tageszeitung verfasste, reagierte der Arbeitgeber mit einer Kündigung. Die Arbeitnehmerin klagte gegen die Kündigung und beantragte zudem, den Arbeitgeber zu verpflichten, ihr das Schreiben einer wöchentlichen Online-Kolumne für die Tageszeitung als Nebentätigkeit zu genehmigen.
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