Sturz bei Recruiting-Radtour ist kein versicherter Arbeitsunfall
Ein Sturz auf dem Heimweg nach einer Radtour mit einem möglichen zukünftigen Arbeitskollegen ist kein Arbeitsunfall und unterfällt somit nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn bei der Radtour private und nicht geschäftliche Interessen im Vordergrund standen. Das hat das LSG Baden-Württemberg entschieden.
Worum geht es?
Ein selbstständiger Versicherungsmakler hatte sich mit einem langjährigen Bekannten zu einer mehrstündigen Radtour verabredet. Während der Tour grillten die beiden an einem Grillplatz und besuchten danach die Eltern des Versicherungsmaklers. Auf dem Heimweg stürzte der Makler, überschlug sich und brach sich den rechten Unterschenkel. In der Folge klagte er auf Anerkennung des Sturzes als ein dem gesetzlichen Unfallschutz unterliegenden Arbeitsunfall. Gegenüber seiner gesetzlichen Unfallversicherung teilte er mit, er habe seinen Bekannten als zukünftigen Mitarbeiter bzw. Geschäftspartner für den Vertrieb und die Kundenbetreuung gewinnen wollen.
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