Arbeitnehmerrechte
Zielvereinbarung
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Arbeitgeber haftet für entgangenen Bonus Zielvereinbarungen haben sich zum Lieblingskind der Arbeitgeber entwickelt. Kein Wunder, führt doch das darin versteckt enthaltene Akkordlohnsystem zu immer höherer Arbeitsleistung. Was ist aber, wenn der Arbeitgeber – aus welchen Gründen auch immer – gar kein Zielvereinbarungsgespräch führt? Ein Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts (LAG) hilft Ihnen jetzt weiter. Der lange Marsch zum Schadenersatz Ein im Vertrieb beschäftigter Arbeitnehmer hatte zum 01.05.2005 seine Tätigkeit als Leiter Market Development bei einem Kassenhersteller aufgenommen. Im Arbeitsvertrag stand, dass er zuzüglich zu seinem Bruttogehalt bei 100%-iger Zielerreichung eine Jahresprämie in Höhe von 50.000 € erhalten sollte. Bei geringerer Zielerreichung vermindere sich der Bonus anteilig. Die Ziele sollten laut Vertrag „gemeinsam mit dem Mitarbeiter“ bis zum Ende der Probezeit festgelegt werden. Während der Probezeit erhielt der Beschäftigte eine Abschlagszahlung auf den Bonus in Höhe von etwas über 2.000 €. Die Probezeit wurde durch Änderungsvertrag zum 01.09.2005 beendet. Das Gehalt wurde abgesenkt, die Abschlagszahlungen gestrichen und die Fälligkeit der Bonuszahlung nach hinten geschoben. Eine konkrete Zielvereinbarung für die Vertriebsabteilung erfolgte am 31.10. Am 17.12. erhielt der Arbeitnehmer die Kündigung zum 31.03. Der Arbeitgeber schloss die Vertriebsabteilung zum 01.01.2006. Für den Zeitraum nach der Schließung erfolgte keine ausdrückliche Zielvereinbarung mehr. Der Beschäftigte wurde seitdem nur noch zur Vorbereitung von Messen und im Telefondienst eingesetzt. Seiner mehrfachen Aufforderung, ihm gegenüber Ziele zu benennen, sei der Geschäftsführer stets ausgewichen. Der Arbeitnehmer zog vor Gericht und klagte auf Prämienzahlung. Das Arbeitsgericht entsprach dem Wunsch für das Jahr 2005, für 2006 wurde ein Zahlungsanspruch abgelehnt. Den vollständigen Artikel finden Sie als Abonnent in unserem Online-Heftarchiv. Sie sind noch kein Abonnent? Testen Sie jetzt die aktuelle Ausgabe inkl. Onlinezugang zu allen Artikeln kostenlos 30 Tage:
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