„Arbeitsrecht ist Richterrecht“ – denn in Deutschland gibt es kein Arbeitsgesetzbuch, das alle Regelungen systematisch zusammenfasst.
Wer die aktuelle Rechtsprechung nicht kennt, steht deshalb im Arbeitsrecht von vornherein auf verlorenem Posten.


Und das gilt natürlich auch für Sie als Betriebsrätin oder Betriebsrat!
Für Ihre Arbeit im Interesse der Kolleginnen und Kollegen brauchen Sie deshalb:
einen zuverlässigen und vor allem top-aktuellen Überblick über alle wichtigen Arbeitsgerichts-Urteile und höchstrichterlichen Entscheidungen,
kompetente, klare und sofort verständliche Erläuterungen, wasää diese Urteile für Sie in der täglichen Arbeit bedeuten,
konkrete Empfehlungen und Anleitungen, wie Sie mit Hilfe günstiger Urteile die Interessen der Beschäftigten noch wirkungsvoller vertreten – und wie Sie eher ungünstige Urteile erfolgreich neutralisieren können,
zusätzliche Arbeitshilfen wie Musterschreiben, Checklisten und Übersichten, mit denen Sie sofort aktiv und handlungsfähig werden,
und das alles auf 8 Seiten – damit Sie in Kürze top-informiert sind.

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Liebe Betriebsrätin, lieber Betriebsrat,

brandneue Urteile wie die folgenden sind für Sie in allen Konflikten mit dem Arbeitgeber natürlich Gold wert:

Urteil des LAG Baden-Württemberg
vom 10. Februar 2010:
Die Mitnahme von wertlosem Müll rechtfertigt nicht automatisch eine fristlose Kündigung. Ein Arbeitnehmer eines Abfallentsorgungsunternehmens klagte gegen seinen Arbeitgeber. Der hatte ihn fristlos gekündigt, weil der Beschäftigte ein wertloses Kinderbett ohne Erlaubnis mitnahm. Das Gericht gab dem Beschäf¬tigten recht. Auch wenn ein Pflichtverstoß des Arbeitnehmers und damit ein Kündigungsgrund angenommen würde, so habe im Rahmen einer abschließenden Interessenabwägung das Bestandsschutzinteresse des Beschäftigten im Ergebnis Vorrang. Dies gelte vor allem angesichts des langjährigen, im Wesentlichen störungsfrei verlaufenen Arbeitsverhältnisses und des fehlenden wirtschaftlichen Wertes, der unmittelbar zur Entsorgung anstehenden und bereits im Müll befindlichen Sache.(Az.: 13 Sa 59/09)
 
Harald Fischer
Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht
Herausgeber von „Urteils-TICKER Betriebsrat“
Urteil des LAG Schleswig-Holstein
vom 27. Januar 2010:
Der Betriebsrat einer Drogeriekette musste jahrelang mit seinem Arbeitgeber um eine angemessene Büroausstattung kämpfen. Schließlich beantragte gerichtlich die Bereitstellung eines Computers. Das Gericht gab dem Antrag statt. Die Arbeit mit der bisher zur Verfügung gestellten 22 Jahre alten, nicht voll funktionsfähigen elektrischen Schreibmaschine sei nicht zumutbar. Die handschriftliche Abfassung des Schriftverkehrs sei heutzutage einem Betriebsrat unzumutbar und gehöre in die Steinzeit der Bürokommunikation.(Az.: 3 TaBV 31/09)
Urteil des LAG Rheinland-Pfalz
vom 21. Januar 2010:
Ausgiebige Raucherpausen berechtigen den Arbeitgeber nicht automatisch zur Kündigung. In diesem Fall waren dem Arbeitnehmer Raucherpausen gestattet, ohne dass das Zeiterfassungsgerät bedient werden musste. Ein kettenrauchender Arbeitnehmer unterbrach in der Folge mehrmals pro Tag insgesamt über zwei Stunden für Raucherpausen die Arbeit. Als auch Abmahnungen des Arbeitgebers keine Wirkung zeigten, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos. Der Beschäftigte erhob Kündigungsschutzklage. Das Gericht gab ihm Recht, denn sein Verhalten rechtfertige weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung.(Az.: 10 Sa 562/09)

Denn mit Fällen wie diesen werden Sie als Betriebsrat ständig konfrontiert. Die Kolleginnen und Kollegen suchen Ihre Hilfe, erwarten, dass Sie ihnen beistehen und sie, so weit möglich, kompetent beraten.

Und ganz gleich, ob Sie im konkreten Fall ein eigenes Klagerecht als Betriebsrat haben oder nicht – Sie können gezielt und wirksam helfen: Denn gegenüber dem Arbeitgeber genügt oft schon Ihr Hinweis auf ein entsprechendes Urteil (natürlich komplett mit Aktenzeichen und Datum). Er wird dann schnell einsehen, dass er mit seinem Angriff auf Arbeitnehmerrechte nicht durchkommt – sondern eine kostspielige Niederlage riskiert, wenn er es auf einen Prozess ankommen lässt.

Also wird er wahrscheinlich zurückstecken: So setzen die Kollegen ihre berechtigten Ansprüche durch, ohne selbst erst vor Gericht ziehen zu müssen.

Doch wie erfahren Sie rechtzeitig
von neuen Urteilen, die für Ihre Arbeit wichtig sind?

Damit aber die Arbeitsgerichte zu Ihren besten Verbündeten werden, brauchen Sie deren Entscheidungen schnell. Denn das schönste Urteil nützt Ihnen nichts, wenn Sie davon erst viele Monate nach seiner Verkündung erfahren.

Noch schlimmer ist es, wenn Sie sich womöglich auf einen überholten Stand der Rechtsprechung stützen – nur, weil Sie zu spät informiert wurden.

Leider passiert das viel zu häufig. Denn viele Urteils- und Informationsdienste arbeiten nur im Schneckentempo: Bevor nicht mindestens ein halbes Jahr vergangen ist, brauchen Sie da auf Informationen gar nicht erst zu hoffen.

Doch es geht auch anders: Den Beweis dafür tritt „Urteils-TICKER Betriebsrat“ mit jeder neuen Ausgabe an. Mit seiner vierzehntägigen Erscheinungsweise, der prompten Auswertung und zügigen Aufbereitung aller wichtigen Arbeitsgerichts-Urteile ist „Urteils-TICKER Betriebsrat“ der mit Abstand aktuellste Rechtsprechungs-Report Deutschlands.

Riskieren Sie also nicht, mit überholten Rechtsauffassungen in einen Konflikt zu gehen, sondern sichern Sie sich den derzeit schnellstmöglichen Überblick über die aktuelle arbeitsgerichtliche Rechtsprechung!

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So können Sie auch gleich vom ersten Tag an alle Tipps, Empfehlungen, Musterschreiben und Anleitungen nutzen, um Ihre Rechte als Betriebsrat noch besser zu wahren und rechtliche Ansprüche Ihrer Kolleginnen und Kollegen noch erfolgreicher
durchzusetzen.

Zögern Sie deshalb nicht, und nehmen Sie meine Einladung zum kostenlosen 30-Tage-GRATIS-Test von „Urteils-TICKER Betriebsrat“ an: So haben Sie genügend Zeit, um sich selbst einen Eindruck zu verschaffen und sich vom Nutzen des „Urteils-TICKERS Betriebsrat“ für Ihre tägliche Arbeit zu überzeugen.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Fischer
Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht
Herausgeber von „Urteils-TICKER Betriebsrat“
 
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